Was ist die Potentialberatung und wie läuft die Beratung durch viaLog ab?
Wie der Name schon verrät, geht es bei dieser Form der Beratung darum, ungenutztes Potential Ihres Unternehmen – beispielsweise im Bereich der Logistik – zu entdecken und zu aktivieren. Die Potentialberatung beruht auf Teamarbeit und schließt ausdrücklich die Beteiligung Ihrer operativen Mitarbeiter mit ein. In einem ersten Schritt werden in einer durch viaLog durchgeführten Analyse die Stärken und Schwächen Ihrer Logistik herausgearbeitet. Anschließend die Problemstellungen aufgegriffen und gemeinsam Lösungswege erarbeitet, um die notwendigen Veränderungen einzuleiten.
Mit Beschluss vom 18.03.2020 zur kontaktreduzierten Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen, ist ab sofort auch die Beratung per Videokonferenz oder per Telefon förderfähig. (Lesen Sie hier den offiziellen Erlass.)
Welche Unternehmen werden gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern
- Sitz und Arbeitsstätte in NRW
- älter als 2 Jahre
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen hinsichtlich ihrer Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen (SWOT-Analyse) sowie die Entwicklung eines ganzheitlichen betrieblichen Handlungsplans unter anderem in den Bereichen:
- Arbeitsorganisation: Die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen
- Gesundheit und Demografischer Wandel: Im Logistikbereich besonders die Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze
- Digitalisierung: Die Gestaltung von Arbeit und Technik, Optimierung von Informations- und Kommunikationswegen (Soft- und Hardwareunterstützung)
- Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung: Steuerung des Wissenstransfers im Unternehmen sowie Feststellung von Qualifizierungsbedarf
Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Bereiche Ihrer Logistik für eine Potentialberatung infrage kommen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50% der Ausgaben für bis zu zehn Beratungstage, jedoch höchstens 500€ pro Beratungstag. Eine Aufsplittung der Beratungstage ist dabei möglich, es können ganze und halbe Tage abgerechnet werden. Nicht förderfähig sind die Ausgaben für Fahrten, Übernachtungen sowie Vor- und Nachbereitung. Die Beratung sollte innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten abgeschlossen sein.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Vorrausetzung für die Beantragung der Förderung, ist die persönliche Beratung Ihres Unternehmens durch eine der landesweit 100 Beratungsstellen in NRW. Erfüllt Ihr Unternehmen alle Kriterien, kann die Förderung beantragt werden. Nach einem positiven Bescheid und der Ausstellung eines Beratungsschecks kann mit der Potentialberatung begonnen werden.